
Ultraschalluntersuchungen
Während der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diese drei Untersuchungen sollen eventuelle Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig aufdecken. Für die werdenden Eltern sind diese Ultraschalltermine sehr aufregend und emotional, denn die Untersuchungen geben einen kleinen Einblick in die Welt ihres Babys.
- Der erste Termin liegt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche. Der Gynäkologe untersucht vaginal hierbei den Sitz des Kindes in der Gebärmutter, ob und in welcher Frequenz ein Herzschlag zu sehen ist und ob eventuell eine Mehrlingsschwangerschaft besteht. Gemessen werden außerdem die Schädel-Steiß-Länge und/oder der Durchmesser des Kopfes. Anhand dieser Parameter kann der Arzt feststellen, inwieweit das Kind – Fetus genannt – zeitgerecht entwickelt ist. Bei der ersten Ultraschalluntersuchung kann der Arzt außerdem den voraussichtlichen Geburtstermin des Babys bestimmen.
- Die zweite große Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 19. und 23. Schwangerschaftswoche abdominal, auf der Bauchdecke der Schwangeren, statt. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits alle Organe des Kindes angelegt und können auf mögliche Anomalien oder Funktionsstörungen hin untersucht werden. Auch die Lage und die Funktionsfähigkeit der Plazenta, sowie die Fruchtwassermenge werden kontrolliert, um eine mögliche Mangelversorgung des Kindes auszuschließen. Eine Erweiterung der zweiten Ultraschalluntersuchung besteht seit dem 1. Juli 2013: Schwangere haben im Rahmen der Vorsorge Anspruch auf eine ausführlichere Untersuchung. Der Embryo wird auf Fehlbildungen an Herz, Kopf, Rücken, Magen und Blase untersucht. Bei Auffälligkeiten wird ein so genannter Feinultraschall durchgeführt. Diese pränatale Diagnose kann für das Baby unter Umständen lebensrettend sein: Zum Beispiel bei einem Herzfehler können Arzt und Eltern im Vorfeld eine Entbindungsklinik mit entsprechenden Spezialisten auswählen. Im Ernstfall kann das Baby nach der Geburt operiert werden. Die Auswertung aller Messdaten lässt Rückschlüsse auf das jetzige Gewicht des Kindes zu. Für die Eltern steht bei diesem Termin meist das Erkennen des Geschlechts im Vordergrund. Für jede Mutter und jeden Vater ist es ein besonders zauberhafter Moment, wenn sie das Geschlecht ihres Babys erfahren.
- Bei der dritten Ultraschalluntersuchung geht es noch einmal um die Wachstumskontrolle. Sie findet zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche statt. Das Gewicht des Kindes kann nochmals anhand der Messwerte relativ genau geschätzt werden. Auch die Lage des Kindes wird noch einmal kontrolliert, ebenso die Funktion der Organe und die Struktur und Lage der Plazenta sowie die Fruchtwassermenge. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn aus ärztlicher Sicht bestimmte Befunde kontrollbedürftig sind.