
Schwangerschaftsvorsorge
Die ärztliche Betreuung (Vorsorge) während der Schwangerschaft ist in Deutschland durch die Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Die Mutterschaftsrichtlinien sind unter anderem dazu da, mögliche Risikoschwangerschaften rechtzeitig zu erkennen und ggf. zu behandeln. Die Schwangere soll in regelmäßigen Abständen überwacht, informiert und beraten werden. Hierbei sollen Ärzte, Hebammen und Krankenkassen zusammenarbeiten. Die Kosten für die medizinisch notwendigen Untersuchungen werden hierbei weitestgehend von den Krankenkassen übernommen.
Wenn deine Schwangerschaft beim Arzt festgestellt wurde, erhältst du deinen Mutterpass, in dem in den folgenden Wochen und Monaten der Verlauf der Schwangerschaft protokolliert wird.
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden alle 4 Wochen folgende Untersuchungen statt: du wirst bei jeder Untersuchung gewogen, das Gewicht wird jeweils in den Mutterpass eingetragen. Außerdem wird dein Urin auf Eiweiß, Zucker oder Blut untersucht.
Der Arzt oder die Hebamme wird den Stand der Gebärmutter kontrollieren und diese Daten ebenfalls in deinen Mutterpass eintragen. Zum Schluss werden die Herztöne und evtl. die Lage des Kindes kontrolliert. Bei Auffälligkeiten werden der Arzt oder auch die Hebamme sofort weitere Untersuchungen einleiten. Ab der 32. Woche finden die Vorsorgeuntersuchungen dann im zweiwöchigen Rhythmus statt.
Während der Schwangerschaft werden die Kosten für drei große Ultraschalluntersuchungen ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Diese finden zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, zwischen der 19. und 23. und zuletzt zwischen der 29. und 32. Woche statt. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn ein medizinischer Grund dafür vorliegt.
Du hast bereits während deiner Schwangerschaft die Möglichkeit, dich (z. B. im Wechsel mit dem Besuch beim Gynäkologen) von einer Hebamme betreuen zu lassen. Die Hebamme kann bis auf die Ultraschalluntersuchungen auch sämtliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen, entweder in der Hebammenpraxis oder bei dir zu Hause.
Der Vorteil einer frühen Betreuung durch die Hebamme besteht darin, dass ihr euch vor der Geburt schon gut kennt und du in Ruhe Fragen stellen kannst, für die beim Gynäkologen oft keine Zeit bleibt. Sie bleibt also während der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit an deiner Seite und kann dir oft mit wertvollen Tipps weiterhelfen. Die Kosten für deine Hebamme werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen!