Rechte und Hilfen Formalitäten im Überblick

Formalitäten im Überblick

Auch nach der Geburt muss so einiges erledigt werden und zwar sind das gewisse Formalitäten, die notwendig sind. Einige Formalitäten haben eine Frist, somit solltest du dir schon während der Schwangerschaft eine Liste anfertigen und Unterlagen raussortieren, damit nach der Geburt nichts in Vergessenheit gerät.

Hier eine kleine Übersicht an Formalitäten, welche du nach der Geburt erledigen solltest und musst:

Standesamt für Ausstellung der Geburtsurkunde

Innerhalb von 7 Werktagen, muss dein Baby beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Hierfür benötigst du die Geburtsbescheinigung deiner Klinik oder deiner Hebamme. Wenn du mit deinem Partner noch nicht verheiratet bist, so muss hier schon die Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Eine Vaterschaftsanerkennung könnt ihr schon während der Schwangerschaft beim zuständigen Jugendamt veranlassen. Wenn diese vorliegt, kann auch mit einer Vollmacht die Geburtsurkunde beim Standesamt abgeholt werden.

Krankenkasse

Sende einfach eine Kopie der Geburtsurkunde an deine Krankenkasse, damit dein Baby aufgenommen werden kann und eine eigene Krankenkassen-Karte erhält. Hierfür hast du 2 Monate Zeit, sollte aber nicht in Vergessenheit geraten.

Mutterschaftsgeld

Während der gesetzlichen Schutzfrist (Mutterschutz) bekommen Schwangere das sogenannte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Hierfür sendest du eine Kopie der Geburtsurkunde an deine Krankenkasse.

Kindergeld

Dein Kindergeld erhältst du vom Arbeitsamt, hierfür musst du einen Antrag stellen. Diesen Antrag stellst du zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde beim der für dich zuständigen Familienkasse. Wenn du dich um das Kindergeld nicht gleich kümmern konntest, wird es auch rückwirkend gezahlt. Prüfe am besten auch gleich deinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Elterngeld

Das Elterngeld solltest du nicht versäumen zu beantragen, denn dieses wird zwar rückwirkend gezahlt, aber nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung. Einen Elterngeld-Antrag bekommst bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Elternzeit

Wenn dein Partner/dein Mann auch in Elternzeit gehen möchte, muss dieser Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden.

Steuerklasse / Kinderfreibetrag

Müssen du und dein Partner evtl. die Steuerklassen ändern und den Kinderfreibetrag mit aufnehmen, so könnt ihr dies bei eurem zuständigen Finanzamt veranlassen.

Erfahre auch hier Wissenswertes rund um alle Formalitäten www.familien-wegweiser.de