
Elterngeld
Nach der Geburt deines Babys haben du und dein Partner Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Die Elternzeit kann sogar gleichzeitig genommen werden und seid ihr erwerbstätig, so könnt ihr frei entscheiden, wer von euch in Elternzeit geht.
Ab der Geburt kannst du 14 Monate Elterngeld erhalten. Diesen Zeitraum kannst du auch mit deinem Partner individuell aufteilen. Hierbei kann einer von euch mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate der Leistung beziehen. Verzichtet nur einer auf die volle Erwerbstätigkeit, so stehen nur 12 Monate Elterngeld zur Verfügung. Gehst du oder dein Partner jedoch während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, so darf die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten werden. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro und der Höchstsatz bei 1.800 Euro im Monat.
ElterngeldPlus
Dein Baby ist nach dem 1. Juli 2015 geboren? Dann besteht für euch die Möglichkeit neben dem Elterngeld in der bisherigen Form, ElterngeldPlus zu beanspruchen.
ElterngeldPlus ist für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das normale Elterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Das normale Elterngeld und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden. Arbeiten beide Eltern parallel in vier aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich zwischen 25-30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Die Regelungen zum Partnerschaftsbonus gelten auch für getrennt lebende Elternteile, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehende können die Partnerschaftsbonusmonate ebenso wie die Partnermonate selbst beanspruchen, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das Elterngeld Plus sichert Familien damit auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus ab, erleichtert den frühen Wiedereinstieg und gibt Paaren und getrennt Erziehenden größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld, so dass sie sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben leichter partnerschaftlich teilen können.
Quelle: Familien-Wegweiser.de
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