Rechte und Hilfen Babysitter und Tagesmutter

Babysitter und Tagesmutter

Rechtliche Fragen: Ist ein Vertrag mit meinem Kinderbetreuer zu schließen?

Schon ein einfacher Babysitter sollte versichert sein. Doch wie sieht es bei einer Kinderfrau oder Tagesmutter aus?
Ob du einen Vertrag mit einem Babysitter abschließt, bleibt rechtlich dir überlassen. Es herrscht keine Vertragspflicht. Hinzu kommt, dass es sich bei Babysittern oft um Minderjährige handelt, die beschränkt geschäftsfähig sind und die Einwilligung der Eltern brauchen. Außerdem arbeiten Babysitter oft flexibel und nach Bedarf. Solch ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu erfassen ist schwierig. Das Verhältnis zu einem Babysitter funktioniert daher eher auf Vertrauensbasis, denn die Qualität der Betreuung kann nicht vertraglich geregelt werden.

Spätestens bei einer regelmäßigen Betreuung, sollte es aber einen Vertrag geben, der den Betreuungsumfang, Regelungen bei Ausfall, Bezahlung und Versicherung regelt. Außerdem sollte ein offizielles Arbeitsverhältnis angemeldet werden. Dies kann man bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft tun, wenn der Betreuer nicht mehr als 400,- Euro verdient. Ende des Jahres erhält der Arbeitgeber von der Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt, um bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einen Teil der Lohnkosten steuerlich absetzen zu können. Dies gilt nur für Steuerzahler.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Versicherungen: Babysitter sollten grundsätzlich ihre eigene Haftpflichtversicherung – für den Fall der Fälle – auf „Betreuung im Alltag“ erweitern. Minderjährige sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und sollten sich erkundigen, ob deren Versicherung diesen Zusatz hat. Eine schriftliche Bestätigung dieser Absicherung ist unbedingt zu empfehlen. Die Versicherung deckt alle Schäden ab, die der Babysitter oder das Kind verursachen, egal ob dies im Elternhaus oder außerhalb geschieht.

Wird eine Kinderfrau eingestellt, sind wesentlich mehr Dinge zu beachten. Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallversichert. Dazu zählen auch Küchenhilfen, Reinigungskräfte oder Gartenbetreuer. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber – also dem Haushaltsführenden – übernommen werden. Dazu muss das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf einer Woche dem entsprechenden Versicherungsträger gemeldet werden. Je nach Bundesland fällt dafür ein unterschiedlich hoher Betrag an. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft die Kinderfrau kommt und ob es sich um ein dauerhaftes oder nur ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis handelt.

Rechte und Hilfen Babysitter und TagesmutterTagesmütter – Personen, die Kinder in eigenen Gewerberäumen betreuen – sind Freiberufler, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes besitzen. Sie müssen für alle Versicherungen selbst aufkommen. So sind sie verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung, die die Pflegetätigkeit mit einschließt, ist die Regel. Trotzdem solltet ihr nochmal nachfragen. Stößt dem Kind in der Obhut der Tagesmutter etwas zu, haftet die Unfallversicherung des Landes. Voraussetzung dafür ist, dass die Tagesmutter regelmäßig die geforderten Weiterbildungen und Auffrischungskurse besucht. Wenn sie eine Pflegeerlaubnis vorweisen kann, hat sie das getan.

Wägt also vor der Einstellung der Person immer ab, wie langfristig und regelmäßig die Betreuung ist. Bei Babysittern fährt es sich meist auf Vertrauensbasis gut, für Tagesmütter oder Kinderfrauen gelten andere Spielregeln. Nutzt in diesem Fall Fragen zur Versicherung und zu Verträgen gleich als Test – denn hier zeigt sich oft die Professionalität und Kompetenz der BetreuerInnen.
Mit diesen Tipps gerüstet könnt ihr euch beruhigt dem widmen, was wirklich wichtig ist – euren Kindern.